Aktuelle Meldungen

30.04.2022

Ministerschreiben an Eltern und Erziehungsberechtigte

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 2. Mai 2022

    
Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Ihnen weitere Lockerungen für den Schulund Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 2. Mai 2022, vorstellen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, damit alle Schülerinnen und Schüler nach zwei Jahren der Pandemie wieder einen möglichst normalen Schulalltag erleben können

 

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Hier können Sie die neuen Quarantäneregeln (gültig ab 29.04.2022) einsehen:

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quarantaene-regelungen_29.04.2022(1).pdf
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29.03.2022

Ministerschreiben an Eltern und Erziehungsberechtigte

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 4. April 2022

    
Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wie angekündigt, erhalten Sie nach den jüngsten Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der heute von der Landesregierung beschlossenen neuen Coronavirus-Basisschutzverordnung Informationen zu den Änderungen im Schulbereich.

 

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16.03.2022

Ministerschreiben an hessische Schulgemeinden

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

    
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulgemeinde,

 

mit diesem Brief möchte ich Ihnen Hinweise zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine sowie zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie in den Schulen zukommen lassen.

 

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23.02.2022

Elternschreiben aus dem Kultusministerium

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 23. Februar 2022

    
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

im Anhang erhalten Sie ein Elternschreiben unseres Kultusministers mit Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 23. Februar 2022 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

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16.02.2022

Elternbrief aus dem Gesundheitsamt (Aktualisierung)
Informationen zu einem positiven Fall in der Klasse/Lerngruppe Ihres Kindes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

folgende Schutzmaßnahmen sind bei Vorliegen eines positiven Tests auf das Coronavirus SARS-CoV 2 in den Schulen zu beachten/durchzuführen:

 

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26.01.2022

Vorgabe zu Quarantänen
Übersicht der aktuellen Quarantäne-Regeln des Landes Hessen

 

am vergangenen Wochenende hat das Land Hessen die Vorgaben zu Quarantänen aktualisiert.
Sie finden diese auch unter https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/A-QuarantäneRegeln_2401.pdf.



Quarantäe-Regeln zum Herunterladen:

 

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Quarantäne-Regeln Land Hessen
a-quarantaneregeln_2401.pdf
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24.12.2021

Kinder-Impftermine in Haiger-Sechshelden
Impfaktion vom 3. bis 7. Januar 2022 in der Willi-Thielmann-Halle

 

Der Lahn-Dill-Kreis und der DRK-Kreisverband Dillkreis e.V. starten ab dem 3. Januar 2022 ein Angebot zur Kinderimpfung. Geimpft werden der Kreisverwaltung zufolge Kinder von fünf bis elf Jahren. Hierzu ist eine Terminvereinbarung notwendig. Das Kreis-Gesundheitsamt empfiehlt, dass Kinder mit Vorerkrankungen bevorzugt bei ihrem Kinderarzt, der die medizinische Vorgeschichte kennt, geimpft werden.

 

Die Impfaktion findet von Montag, 3. Januar 2022 bis Freitag, 7. Januar 2022, täglich zwischen 9 und 16 Uhr in der Willi-Thielmann-Halle, Lange Wiese 3 in 35708 Haiger-Sechshelden statt. Termine können ab sofort gebucht werden unter https://www.terminland.eu/drk-dillenburg/.

 

Voraussetzung für die Impfung ist zudem die schriftliche Einwilligung aller Sorgeberechtigten. Zum Impftermin muss laut Kreisverwaltung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Der Impfpass und die Versichertenkarte des zu impfenden Kindes müssen mitgebracht werden.

Nähere Informationen können Sie auch auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises entnehmen.

 


20.12.2021

Elternschreiben des Schulleiters:

 

Informationen zur Omikron-Variante

 
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, 

veranlasst durch das Staatliche Schulam leite ich folgende Informationen zur Omikron-Variante an Sie weiter:

 

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06.12.2021

Elternschreiben des Schulleiters:

 

Informationen zu quarantänebedingten Fehlzeiten nach den Weihnachtsferien und zu mehrsprachigen Infos zu Corona

 
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, 

ich möchte Sie zunächst über Fehltage informieren, die nach den Weihnachtsferien entstehen können, wenn Schülerinnen und Schüler nach dem Winterurlaub in einem Hochrisikogebiet (z.Zt. beispielsweise Ägypten, Großbritannien, die Niederlande, Österreich, Polen, die Türkei und die Schweiz) in Quarantäne müssen:

 

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06.12.2021

Mehrsprachige Informationen zu Corona, zum Impfen und zur Booster-Impfung
Aktuelle Hinweise in 23 Sprachen

 

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat mehrsprachigen Infos und shareables zu Corona, zum Impfen und zur Booster-Impfung sowie den G-Regeln (3G, 2G, 2G plus) veröffentlicht. Sie finden diese in bis zu 23 Sprachen zum Download unter:

 

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona

 


29.11.2021

Information zur Maskenpflicht und zum Impfangebot in der Goldbachschule

Hier zwei Informationen zur Maskenpflicht und zum Impfangebot in der Goldbachschule:

 

 

1. Zur Maskenpflicht am Sitzplatz
Aufgrund der weiterhin stark ansteigenden Infektionszahlen ist aktuell und bis auf Weiteres das Tragen von medizinischen Masken auch am Sitzplatz wieder vorgeschrieben. Ebenso in allen Innenräumen der Schule.

 

 

2. Zum Impftermin am 1. Dezember ab 12.00 Uhr in der Goldbachschule
Das Impfangebot ist nicht öffentlich und richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren und deren Begleitpersonen sowie Lehrkräfte und Mitarbeiter.
Schülerinnen und Schüler, die an der Impfung teilnehmen möchten, sind ab 12.00 Uhr vom Unterricht freigestellt.

 


10.11.2021

Elternschreiben des Schulleiters:

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Donnerstag, dem 11. November 2021

    
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, 

in Ergänzung zum Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz vom vergangenen Donnerstag, dem 4. November 2021, teile ich Ihnen mit, dass die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation heute eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen hat, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.

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05.11.2021

Elternschreiben aus dem Kultusministerium

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 8.11.2021

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen

und Schüler,

 

auch dieses Mal hat sich unser Konzept der Präventionswochen nach den Herbstferien bewährt. Mein Dank unseren Schülerinnen und Schülern, die alle Hygieneregeln im Schulalltag sorgfältig und konsequent einhalten.

 

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27.10.2021

Elternschreiben des Schulleiters:

Impfangebot an der Goldbachschule

Mobiles Impfteam des DRK bietet Corona-Schutzimpfung im Dezember an.

    
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, 

im Dezember wird ein mobiles Impfteam des DRK zur Corona-Impfung in unsere Schule kommen.

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(Zum Vergrößern bitte auf das Plakat klicken)

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Türkisch

Arabisch



21.10.2021

Zwei Präventionswochen nach den Herbstferien
Maskentragen auch am Sitzplatz und dreimalige Testung in den ersten zwei Unterrichtswochen

 

Am kommenden Montag starten in allen Schulen die 14 Tage andauernden Präventionswochen. In diesen zwei Wochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht auch wieder am Sitzplatz und somit im gesamten Schulgebäude. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht müssen die Schülerinnen und Schüler in diesen zwei Wochen drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen. Dieser kann weiterhin montags, mittwochs und freitags in der Schule erbracht werden und wird im Testheft vermerkt. Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, wobei diese Schülerinnen und Schüler sich wie gehabt freiwillig testen können.

 


08.10.2021

Elternschreiben aus derm Kultusministerium

 

Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien 2021 (ab 25.10.2021)

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

sechs Schulwochen liegen seit dem Beginn des Schuljahres nun hinter uns. In dieser Zeit ist in den Schulen dank des durchgehenden Präsenzunterrichts wieder viel mehr Normalität eingekehrt. Unser Konzept der beiden Präventionswochen nach den Sommerferien, in denen wöchentlich drei statt zwei Tests auf das Coronavirus durchgeführt wurden und eine Maskenpflicht am Platz galt, hat maßgeblich dazu beigetragen und die danach erfolgten Lockerungen insbesondere hinsichtlich des Wegfalls der Maskenpflicht am Platz ermöglicht.

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15.09.2021

Elternschreiben des Lahn-Dill-Kreises

 

Elterninformation zur Impfung der Schülerinnen und Schüler

 

Das Impfzentrum Lahn-Dill bietet derzeit täglich zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr die Möglichkeit der Impfung ohne Termin an.

 

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31.08.2021

Elternschreiben des Schulleiters:

Information zur Quanrantäne-Regelung in Schulen

Vorgehensweise im Falle von positiv getesteten Schülerinnen und Schülern

    
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, das Hessische Kultusministerium und das Hessische Sozialministerium haben landesweit einheitliche Quarantäne-Regelungen entwickelt, die im Falle von Infektionen in den Schulen gelten.

 

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24.08.2021

Regelung für Reiserückkehrer

Änderung zum 1. August 2021

    

 

Bitte informieren Sie uns umgehend über die Klassenleitungen oder das Sekretariat (02771-31151), wenn ein Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet in den letzten zehn Tagen vor Schuljahresbeginn stattgefunden hat.

 

Damit verbunden ist möglicherweise eine häusliche Quarantäne und für Schülerinnen und Schüler die Freistellung vom Präsenzunterricht.

Dazu erklärend die folgenden Hinweise:

 

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Für Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, gilt folgende bundeseinheitliche Einreisequarantäne:

 

·       Wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, muss sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.

 

·       Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen im Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden. Beendigung bei Hochrisikogebieten: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.

 

·        Beendigung bei Virusvariantengebieten: Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne grundsätzlich 14 Tage.

 

 

Die jeweils aktuelle Gesamtübersicht finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 


12.07.2021

Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021 (ab 30.8.2021)

Schreiben aus dem Kultusministerium:

    
Liebe Eltern,


heute möchte ich Sie über die Planungen für das nächste Schuljahr informieren. Ich bin froh, dass Ihre Kinder während der vergangenen Wochen hessenweit alle wieder die Schule besuchen durften, ihre Freunde und Lehrkräfte jeden Tag treffen und am Unterricht nahezu in gewohnter Weise teilnehmen konnten. Auf dieses Maß an Normalität haben wir alle gemeinsam viele Monate gewartet. Die zurückliegende Zeit war für Sie und Ihre Kinder mit außergewöhnlichen Belastungen verbunden. Ich danke Ihnen sehr für Ihr Durchhaltevermögen. Im Folgenden finden Sie alle für Sie wichtigen Informationen für die Zeit nach den Sommerferien.

 

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01.07.2021

Reisen in den Sommerferien
Aktuelle Reiseregelung

 

Vor dem Hintergrund der in rund zwei Wochen beginnenden Sommerferien wird auf die aktuell gültigen Reiseregelungen hingewiesen:

 

Für alle, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt:

 

o Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren.

o Grundsätzlich müssen sich alle nach der Einreise unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Wer genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet ist, muss einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde vorlegen. Dann bedarf es nicht der Quarantäne.

o Wer in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus hat, muss dies der zuständigen Behörde melden.

o Als Risikogebiete gelten derzeit unter anderem Algerien, Georgien, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie Teile von Frankreich, Irland, Kroatien, Schweden und Spanien.

 

 

Für alle, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet aufgehalten haben, gilt:

o Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren.

o Grundsätzlich müssen sich alle nach der Einreise unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Wer genesen oder vollständig geimpft ist, muss einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde vorlegen. Dann bedarf es nicht der Quarantäne.

o Für alle anderen gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden.

o Alle, die in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, müssen dies der jeweiligen Behörde melden.

o Als Hochinzidenz-Gebiete gelten derzeit unter anderem Ägypten, Afghanistan, Iran, Kuwait, Malediven, Seychellen, Sudan und Tunesien.

 

 

Für alle, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, gilt:

 

o Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren.

o Alle – auch Genesene oder Geimpfte – müssen eine strikte 14-tägige Quarantäne einhalten; eine „Freitestungsmöglichkeit“ besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht.

o Als Virusvarianten-Gebiete gelten derzeit unter anderem Brasilien, Großbritannien, Indien, Namibia, Nordirland, Portugal, Russ. Föderation und Südafrika

 

 

Die Liste mit allen Staaten, die einem der drei vorgenannten Gebiete zugeordnet sind, finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html