Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Abschlussprüfungen im Realschulzweig informieren.
Termin | Inhalt |
06.10.2023 | Abgabe Thema der Hausarbeit und Gliederung |
30.10.-14.12.2023 | Erstellen der Hausarbeit |
15.12.2023 | Abgabe der Hausarbeit |
17.01. - 19.01.2024 | Präsentationen |
13.05.2024 | Zentrale Abschlussarbeit Deutsch |
15.05.2024 | Zentrale Abschlussarbeit Englisch |
17.05.2024 | Zentrale Abschlussarbeit Mathematik |
03.06. - 05.06.2024 | Nachtermine schriftliche Prüfungen |
Realschulabschluss
Abschlusseignung erfüllt wenn:
Qualifizierender Realschulabschluss
Abschlusseignung erfüllt wenn:
Kein Realschulabschluss
Alle Schülerinnen und Schüler der Realschule schließen ihre Schullaufbahn mit einer Abschlussprüfung ab. Diese besteht zum einen aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10. Die Termine für diese Prüfungen liegen im Zeitraum vom 13.05. - 17.05.2024 (Nachholtermine 03. - 05.06.2024)
Der zweite Teil besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit mit Präsentation, die von Ihrem Kind eigenständig angefertigt wird. Die Wahl des Faches (außer Deutsch, Mathematik, Englisch, WP), des Themas und des Mentors erfolgen nach Beratung durch den Klassenlehrer und die Fachkräfte sowie mit dem Einverständnis der Eltern.
Die Abgabe des Themas, der Gliederung und die Nennung des Mentors erfolgt bis zum 06.10.2023 beim Klassenlehrer. Die Meldungen müssen durch den Schulleiter genehmigt werden, eine Abänderung durch die Schüler ist anschließend nicht mehr möglich.
Im Zeitraum vom 30.10. - 14.12.2023 wird die schriftliche Hausarbeit erstellt. Die Abgabe (zweifach) erfolgt am 15.12.2023 bis spätestens 12.45 Uhr beim Klassenlehrer!
Vom 17.01. - 19.01.2024 findet die Prüfung über die Präsentation der schriftlichen Hausarbeit statt. Die Zulassung zu dieser Prüfung erfolgt jedoch nur, wenn die formalen Kriterien im Hinblick auf das ordnungsgemäße Anfertigen einer Hausarbeit erfüllt sind (korrekte Zitierweise, Quellenangaben, etc.).
In einer ca. 10-minütigen Prüfung hat Ihr Kind die Möglichkeit, das gewählte Thema zu präsentieren, anschließend wird die Prüfungskommission weitere Fragen stellen. Folgende Kriterien werden angelegt: fachliche Kompetenz, fachliche Ansprüche, persönliche Kompetenz (Problemlösefähigkeit, Kommunikationsfähigkeit), Medienkompetenz.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass, falls Ihre Tochter/ Ihr Sohn aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund einen Termin nicht einhält oder einen Prüfungstermin versäumt, der versäumte Prüfungsteil oder die gesamte Prüfung mit der Note „ungenügend“ bewertet wird.
Versäumnisse sind ausschließlich durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu belegen! Wir bitten außerdem im Falle einer Erkrankung darum, dies im Sekretariat zu melden. Eine Erkrankung am Tag einer Abschlussarbeit ist bis 8.00 Uhr morgens im Sekretariat zu melden. Innerhalb von drei Tagen ist ein Attest vorzulegen.
Am Ende der Klasse 10 entscheidet die Klassenkonferenz über die Feststellung der Gesamtleistung und die Zuerkennung des mittleren Abschlusses.
Den mittleren Abschluss an Realschulen erhält, wer die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfüllt und die Abschlussprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mit einer Gesamtleistung von 4,4 oder besser ablegt.
Den mittleren Abschluss an Realschulen in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses erhält, wer die o.g. Voraussetzungen erfüllt und die aus den Endnoten berechnete Durchschnittsnote in den Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in den anderen Fächern gleichfalls mindestens befriedigend (≤ 3,0) ist. Außerdem müssen Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe oder dem beruflichen Gymnasium erkennen lassen.
Die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) kann im Sekretariat eingesehen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie während einer Informationsveranstaltung zu Beginn des nächsten Schuljahres, zu der wir Sie hiermit herzlich im Interesse Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes einladen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Realschule (Auszug aus der o.g. VO)
§60
(1) Die Voraussetzung für den Mittleren Abschluss an Realschulen […] erfüllt, wer am Ende der Jahrgangsstufe 10 nach Ermittlung der Endnote nach §61, gerundet auf ganze Noten, in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat oder nicht ausreichende Leistungen nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 ausgleichen kann.
(2) Die Note mangelhaft in einem der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache, Mathematik […] kann nur durch mindestens die Note gut in einem oder die Note befriedigend in zwei anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Ein Ausgleich kann auch durch die Note befriedigend in einem dieser Fächer […] erfolgen, wenn die Leistungen in allen Fächern […] im Durchschnitt mindestens befriedigend (3,0) sind. Die Note mangelhaft in einem der anderen Fächer kann nur durch mindestens die Note gut in einem der anderen Fächer […] oder die Note befriedigend in mindestens zwei anderen Fächern […] ausgeglichen werden.
(3) Die Note ungenügend in einem oder die Note mangelhaft in zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache, Mathematik […] schließen die Zuerkennung des mittleren Abschlusses aus. Die Note ungenügend in einem der anderen Fächer kann nur durch die Note sehr gut in einem anderen Fach […] oder die Note gut in zwei anderen Fächern […] oder die Note befriedigend in drei anderen Fächern […] ausgeglichen werden.
(4) Die Note mangelhaft in einem Fach […] und die Note ungenügend in einem anderen Fach oder die Note mangelhaft in drei und mehr Fächern […] können nicht ausgeglichen werden.
§61
(1) Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Endnoten aller in der Abschlussklasse unterrichteten Fächer […] einschließlich der Kurse des Wahlpflichtunterrichts, wobei die Prüfungsfächer zweifach gewichtet werden. In die Berechnung geht im Fall des Abs. 2 Satz 3 auch die nach den dortigen Vorgaben berechnete Endnote ein. Die Gesamtleistung wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.
(2) Die Endnote in den Fächern, die nicht Gegenstand der Prüfung sind, sind die Noten am Ende der Jahrgangsstufe 10 sowie die Noten der Fächer, die in der Jahrgangsstufe 10 nur in einem Halbjahr nach §2 Abs. 2 der Verordnung über die Stundentafel für die Primarstufe und die Sekundarstufe I unterrichtet wurden. Die Endnote in den Prüfungsfächern wird aus der Note des jeweiligen Faches am Ende der Jahrgangsstufe 10 und der Prüfungsleistung gebildet, wobei die am der Jahrgangsstufe 10 erteilte Note des jeweiligen Faches doppelt gewichtet wird. In dem Fall, in dem das Fach der Hausarbeit mit Präsentation nach §53 in der Abschlussklasse nicht unterrichtet wurde, wird die Endnote aus der zuletzt erteilten Zeugnisnote und der Prüfungsleistung entsprechend gebildet. […] Die Endnoten werden auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.